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   BVerwG, 17.12.1976 - IV C 37.74   

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https://dejure.org/1976,2242
BVerwG, 17.12.1976 - IV C 37.74 (https://dejure.org/1976,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - IV C 37.74 (https://dejure.org/1976,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - IV C 37.74 (https://dejure.org/1976,2242)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhängigkeit des Revisionsverfahrens - Änderung des Landeswasserrechts - Verwaltungsbehördliches Entschädigungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1977, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Daraus folgt aber nicht, dass eine Änderung des irrevisiblen Rechts im Rahmen dieser Prüfung nur dann von Bedeutung sein kann, wenn es mit dem als Maßstab heranzuziehenden revisiblen Recht im Sinne einer Vorfrage normativ verknüpft ist oder dieses zumindest berührt (siehe etwa BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 17. Dezember 1976 - 4 C 37.74 - Buchholz 445.4 § 20 WHG Nr. 1 S. 2 und vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 ; vgl. auch Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 24; ablehnend Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 137 Rn. 80).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Daß es sich bei der nach Abschluß des Berufungsverfahrens eingetretenen Änderung des Bayerischen Wassergesetzes um eine Änderung des nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisiblen Landesrechts handelt, schließt ihre Beachtlichkeit im Revisionsverfahren jedenfalls schon deshalb nicht aus, weil sie sich auf Regelungen erstreckt, die das Bundesrecht im Hinblick auf Art. 14 GG sowie auf § 31 WHG zumindest berühren (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV C 37.74 - in Buchholz 445.4 § 20 WHG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

    Zu erwägen ist jedoch, ob sich dies dadurch vermeiden läßt, daß der erkennende Senat seinerseits die einschlägige Fassung der Bauordnung heranzieht (s. zur Zulässigkeit dessen etwa Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV C 37.74 - Buchholz 445.4 § 20 WHG Nr. 1 S. 1 ).
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